Hallo Birgitt Semmelroth,
in der sogenannten Anbindehaltung werden Kühe im Stall während der langen Wintermonate und manchmal sogar das ganze Jahr mit einer kurzen Kette am Hals fixiert, sodass sie sich nicht einmal umdrehen können. Die Tiere stehen oder liegen über viele Monate oder sogar ihr Leben lang an der gleichen Stelle in ihren eigenen Exkrementen – und das meist in dunklen Ställen. Was so grausam klingt, ist es auch – denn die mittelalterliche Haltungsform kann bei den Tieren schwere körperliche Beeinträchtigungen hervorrufen und zu psychischen Schäden führen. Die tierquälerische Anbindehaltung ist sehr häufig in kleinen und mittelständischen Betrieben zu finden – also beim sogenannten „Bauern von nebenan“.
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen will die heimische Kulturlandschaft als UNESCO-Kulturerbe schützen lassen – und das ausdrücklich inklusive der zeitweisen Anbindehaltung. Diese grausamen Haltungsform sollte jedoch nie und nimmer Kulturerbe, sondern vielmehr bundesweit verboten werden. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. sieht in der Anbindehaltung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und toleriert bestehende Haltungen auch mit Weidegang nur noch im Rahmen einer Übergangsfrist – und dies auch nur, wenn den Tieren täglich zwei Stunden freie Bewegung möglich sind. Daher fordern wir von PETA Deutschland, die Anbindehaltung umgehend aus dem Antrag des Landkreises Garmisch-Partenkirchen zum UNESCO-Weltkulturerbe zu entfernen.
Die entscheidende Sitzung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen findet am 27. Juli 2021 statt – unterschreiben Sie daher noch heute die Petition und unterstützen Sie unsere Forderung, die Anbindehaltung auf keinen Fall zum Kulturerbe zu machen!
Vielen Dank für Ihren Einsatz für die Tiere!
Mit freundlichen Grüßen

Lisa Kainz
Agrarwissenschaftlerin (M.Sc.)
Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie
PETA Deutschland e.V.
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